am 1. Juli 2018 ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU 2015/2302) in Kraft getreten, die das Vertragsverhältnis zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern neu regelt.
Die Richtlinie unterscheidet zwischen „Pauschalreisen“ (§651 a BGB) mit sehr umfassendem Schutz für Reisende und „Verbundenen Reiseleistungen“ (§ 651 c BGB), mit eigeschränktem Rechtsschutz.
Unsere Reisen sind „Pauschalreisen“, da wir mehrere Reiseleistungen zu einer „Gesamtreise“ zusammenfügen - Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung, Sonstiges (Eintrittskarten, Führungen oder Ähnliches) und als Gesamtheit anbieten.
Unsere Pflichten und Ihre Rechte:
Sie erhalten vor Ihrer verbindlichen Reisebuchung alle wesentlichen Informationen über die zugesagten Reiseleistungen und L'Evasion Tours haftet für die ordnungsgemäße Erbringung.
Ihre Zahlungen sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise gesichert und können gegebenenfalls erstattet werden.
Sollten wir während Ihrer Reise insolvent werden, ist die Bezahlung der Rückbeförderung durch einen von der „R+V Allgemeine Versicherung AG“ ausgestellten und Ihnen übergebenen Sicherungsschein garantiert.
In diesem Fall wenden Sie sich am besten persönlich an die „R+V Allgemeine Versicherung AG“
Insolvenzversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG
Verwaltung: Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-533 5859
info@ruv.de
- 1. Innerhalb einer angemessenen Frist kann die von Ihnen gebuchte Pauschalreise auf Ersatzpersonen übertragen werden. Sollten dafür Zusatzkosten anfallen, sind sie von der Ersatzperson oder von Ihnen zu tragen. Beispiele: Fluggesellschaft oder Hotel werten die „Umbuchung“ als Neubuchung verbunden mit einem Rücktritt und verlangen für den Rücktritt eine Gebühr. Der Flug- oder Hotelpreis könnte steigen, weil die Neubuchung kurzfristig durchgeführt wird und keine „Frühbucherrabatte“ mehr anwendbar sind.
- 2. Der Preis der Reise darf nachträglich erhöht werden, wenn sich deren Kosten unerwartet erhöhen (z.B. Treibstoffpreise, Devisenkurse) und die Möglichkeit der Erhöhung im Vertrag vorgesehen ist. In diesem Fall können auch Sie eine Preisminderung von L'Evasion Tours verlangen, wenn sich die Kosten entsprechend gemindert haben. Die Änderung darf 8% des Gesamtreisepreises nicht übersteigen und 20 oder weniger Tage vor Reiseantritt ist eine Preisänderung ausgeschlossen.
- 3. Bei Absage der Reise durch L'Evasion Tours vor Ihrem Reiseantritt erhalten Sie den vollen Reisepreis erstattet und/oder können Entschädigung verlangen. Wenn, abgesehen vom Preis, ein wesentlicher Bestandteil der Reise erheblich geändert wird, können Sie ohne Gebühr zurücktreten.
- 4. Vor Reisebeginn können Sie gegen eine angemessene Gebühr jederzeit zurücktreten. Beim Eintritt außergewöhnlicher Umstände welche die Reise voraussichtlich beeinträchtigen werden (z.B. schwere Sicherheitsprobleme im Zielgebiet) ist eine Stornierung für Sie kostenfrei möglich.
- 5. Können wesentliche Bestandteile nach Antritt der Reise nicht durchgeführt werden, bieten wir angemessene Korrekturen ohne Mehrkosten an. Wenn durch den Ausfall einer zugesagten Leistung die Gesamtreise erheblich beeinträchtigt wird und von uns oder unseren Partnern vor Ort keine Abhilfe erbracht wird können Sie kostenfrei zurücktreten. In diesem Fall haben Sie zusätzlich Anspruch auf Reisepreisminderung und/oder Schadensersatz.
- 6. Wenn Sie auf der Reise in Schwierigkeiten geraten, leisten wir Ihnen Beistand. Bitte wenden Sie sich, an unseren örtlichen Vertreter, an Ihr Hotel, an unsere Firmen-Telefonnummer: (0049 351 8480846) oder an unsere Notfalltelefonnummer: (0049 172 2679107).
Mit freundlichem Grüßen
L'Evasion Tours
Jeannine Mirschél